Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – I.S.D. Krav Maga

Mit der Anmeldung zu einer Mitgliedschaft, einem Kurs, Lehrgang oder Seminar (nachfolgend als „Kurse“ bezeichnet) akzeptiert der Vertragspartner (nachfolgend als „Mitglied“ bezeichnet) die folgenden Vertragsbedingungen vollständig.

1. Allgemeine Informationen

I.S.D. Krav Maga UG, Rodheimerstraße 60, 35398 Gießen, ist ein Franchise- und Lizenzgeber und arbeitet mit eigenständigen Franchisenehmern an mehreren Standorten zusammen.

Verträge, die an den einzelnen Standorten abgeschlossen werden, unterliegen den spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Franchisenehmer. Diese können von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen.

Die Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht bei allen Standorten inkludiert. Einige Standorte können aufgrund ihrer Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder ihrer lehrenden Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit sein. Details hierzu sind in den standortspezifischen AGBs sowie bei Vertragsabschluss einsehbar.

2. Standorte und Franchisenehmer

I.S.D. Krav Maga UG betreibt folgende Standorte in Zusammenarbeit mit Franchisenehmern:

  1. I.S.D. Krav Maga Gießen (Push UG)

  2. I.S.D. Krav Maga Wetzlar

  3. I.S.D. Krav Maga Marburg

  4. I.S.D. Krav Maga Kirchhain

  5. I.S.D. Krav Maga Schwalmstadt

  6. I.S.D. Krav Maga Biedenkopf

3. Teilnahmebedingungen

3.1. Keine Vorstrafen wegen Gewaltverbrechen

  • Teilnehmer dürfen keine Vorstrafen wegen Gewaltverbrechen haben.

  • Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und keine Einträge enthält, ist bei der Anmeldung vorzulegen.

  • Sollte während der Vertragslaufzeit eine Straftat im Bereich Gewaltverbrechen begangen werden, wird das Mitglied umgehend aus dem Training ausgeschlossen.

3.2. Seminargebühren und Zahlungspflichten

  • Teilnehmer, die sich für ein Seminar, einen Kurs, Workshop oder Lehrgang angemeldet haben, müssen die Kursgebühr spätestens 14 Tage vor Beginn auf das im Vertrag angegebene Geschäftskonto überweisen. Andernfalls kann der Platz weiter vergeben werden.

  • Teilnehmer, die in der Anmeldung Barzahlung angegeben haben, sind verpflichtet, die Kursgebühr am Seminartag in bar und nach Möglichkeit passend zu entrichten.

  • Zahlungspflichten bei Absagen oder Nichterscheinen:

    • Bei unentschuldigtem Fehlen ist die Seminargebühr zu 100 % zu entrichten.

    • Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Tage vor Seminarbeginn) sind 80 % der Seminargebühren zu zahlen.

    • Bei Vorlage eines ärztlichen Attests entfallen alle Gebühren.

  • Rückerstattung bei Seminarabsagen durch I.S.D. Krav Maga:

    • Sollte das Seminar seitens der I.S.D. Krav Maga UG oder des Veranstalters ausfallen, werden bereits bezahlte Seminargebühren entweder rückerstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers für einen späteren Termin gutgeschrieben.

3.3. Auswahl des Instruktors

  • Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Dozenten oder Instruktors.

  • I.S.D. Krav Maga UG setzt ausschließlich Dozenten und Instruktoren ein, die für das jeweilige Seminar entsprechend qualifiziert sind.

4. Rechte des Mitglieds

Das Mitglied ist berechtigt, die von I.S.D. Krav Maga bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten und Kursdauer zu nutzen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Instruktor. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.

5. Gesundheit

Das Mitglied bestätigt, gesund und sporttauglich zu sein. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, vor der Anmeldung ärztlichen Rat einzuholen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Haftung

I.S.D. Krav Maga haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für Verletzungen, Sachschäden oder den Verlust von Wertgegenständen übernimmt I.S.D. Krav Maga keine Haftung.

7. Versicherungen

Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen. I.S.D. Krav Maga hat keine Unfallversicherung für Mitglieder abgeschlossen.

8. Änderungen und Ausfälle

I.S.D. Krav Maga behält sich Änderungen der Trainingszeiten, -tage und -orte vor. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend.

9. Schlussbestimmungen

Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken ist strafbar.
Gerichtsstand ist Gießen.