I.S.D. Krav Maga Vertragsbedingungen

für Seminare, Kurse, Lehrgänge und Workshops

1. Seminargebühren und Zahlungspflichten

1.1 Zahlungsfristen
Teilnehmer, die sich für ein Seminar, einen Kurs, Workshop oder Lehrgang angemeldet haben, sind verpflichtet, die Kursgebühr spätestens 14 Tage vor Beginn auf das im Vertrag angegebene Geschäftskonto zu überweisen. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, behält sich I.S.D. Krav Maga UG das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

1.2 Barzahlung
Teilnehmer, die in der Anmeldung Barzahlung angegeben haben, müssen die Kursgebühr am Seminartag in bar und nach Möglichkeit passend entrichten.

1.3 Zahlungspflichten bei Absagen oder Nichterscheinen

  • Bei unentschuldigtem Fehlen ist die Seminargebühr zu 100 % zu entrichten.

  • Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Tage vor Seminarbeginn) sind 80 % der Seminargebühren zu zahlen.

  • Bei Vorlage eines ärztlichen Attests entfallen alle Gebühren.

1.4 Rückerstattung bei Seminarabsagen
Sollte ein Seminar seitens I.S.D. Krav Maga UG oder des Veranstalters ausfallen, werden bereits bezahlte Seminargebühren entweder vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers für einen späteren Termin gutgeschrieben.

2. Auswahl des Instruktors
  • Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Dozenten oder Instruktors.

  • I.S.D. Krav Maga UG setzt ausschließlich Dozenten und Instruktoren ein, die für das jeweilige Seminar entsprechend qualifiziert sind.

3. Teilnahmebescheinigungen und Quittungen

3.1 Teilnahmebescheinigung

  • Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss des Seminars eine Teilnahmebescheinigung.

  • Der Name auf der Bescheinigung wird aus dem Anmeldeformular übernommen. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seinen Namen korrekt anzugeben.

  • Änderungen oder Korrekturen der Teilnahmebescheinigungen, die nachträglich bearbeitet werden müssen, werden mit einer Aufwandsentschädigung von 10 EUR berechnet, es sei denn, der Fehler wurde von I.S.D. Krav Maga UG verschuldet.

3.2 Quittungen

  • Teilnehmer können auf Anfrage eine gesonderte Quittung für ihre geleistete Zahlung erhalten.

4. Rechte der Teilnehmer
  • Teilnehmer haben das Recht, die von I.S.D. Krav Maga bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten und Kursdauer zu nutzen.

  • Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Instruktor. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.

5. Gesundheit
  • Teilnehmer bestätigen, gesund und sporttauglich zu sein.

  • Bei Unsicherheiten wird empfohlen, vor der Anmeldung ärztlichen Rat einzuholen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Keine Vorstrafen wegen Gewaltverbrechen
  • Teilnehmer dürfen keine Vorstrafen wegen Gewaltverbrechen haben.

  • Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und keine Einträge enthält, ist bei der Anmeldung vorzulegen.

  • Sollte während der Vertragslaufzeit eine Straftat im Bereich Gewaltverbrechen begangen werden, wird der Teilnehmer umgehend aus dem Training ausgeschlossen.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Teilnahmebestimmungen sowie die Datenschutzrichtlinien sind integraler Bestandteil dieses Vertrages und werden mit der Anmeldung vom Teilnehmer anerkannt.